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GO DIGITAL!

FÖRDERUNGEN

Profitieren Sie jetzt von den Förderprogrammen ``go-digital`` & DigitalBonus Bayern! Das BMWi erweitert das Modul ``Digitalisierung von Geschäftsprozessen``. Von der neuen Homeoffice-Förderung profitieren ab sofort auch kleinere und mittlere Unternehmen. Gefördert werden IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice und Remote-Lösungen zum Ziel haben.

Digitale Markterschließung

Digitalisierte Geschäftsprozesse

IT-Sicherheit

Bis zu 50% Förderung für
Ihr digitales Projekt

Der Bund fördert nun Ihre Unternehmensdigitalisierung mit einer Kostenübernahme von bis zu 50%: So sparen Sie jetzt Hälfte der Kosten für Ihre neue Website, Ihren neuen Onlineshop, Kundenportal oder Intranet. Wir haben die Autorisierung, die drei Module des go-digital BMWi Förderprogramms für Sie umzusetzen:

DIGITALE MARKTERSCHLIESSUNG
  • Design und Programmierung einer neuen Webseite
  • Suchmaschinen-Optimierung
  • Logo-Entwicklung / neue Wort-Bild-Marke
  • Fotografie von Produkten, Teams und Räumen
DIGITALISIERTE GESCHÄFTSPROZESSE
  • Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen
  • e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse
  • möglichst sichere Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Kunden und Partnern
  • Elektronische Zahlungsverfahren u. v. m.
IT-SICHERHEIT
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse Ihrer bestehenden oder geplanten IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Optimierung der IT-Sicherheitsmanagementsysteme

Damit Ihr Projekt gefördert wird müssen Sie mind. 2 Tage IT-Sicherheit mit beauftragen!

GO-DIGITAL

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit

  • weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

und welche zusammen mit seinen Partnerunternehmen und die oben genannte Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz / Bilanzsumme nicht überschreiten.

Start-Up Unternehmen können nur durch das go-digital Programm geförtert werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen vorhanden ist.

Wer kann leider nicht gefördert werden

Sonstige Start-Ups, Freiberufler, Steuerberater, Ärzte,
Schulungsunternehmen, Sozialer Bereich